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Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 a und c LG - Zur Erhaltung der Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten zahlreicher Pflanzen- und Tierarten, insbesondere seltener und gefaehrdeter Vogelarten, - Zur Erhaltung des Steilhanges wegen seiner Seltenheit und besonderen Eigenart und - Zur Erhaltung des vielfaeltigen Waldgebietes wegen seiner hervorragenden Schoenheit.
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