|
Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 a, b und c LG - Zur Erhaltung der artenreichen Lebensgemeinschaften und vielfaeltigen Lebensstaetten von zum Teil seltenen und gefaehrdeten Pflanzen und Tieren, - Zur Erhaltung des Ruhrtalarmes wegen seiner landeskundlichen und naturgeschichtlichen Bedeutung und - Zur Erhaltung der Auenlandschaft wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit.
|