LINFOS-Kennung: WES-029 Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 a), b) und c) sowie § 48 c LG a) zur Erhaltung und Entwicklung einer naturnahen, noch regelmäßig überfluteten Rheinaue mit zahlreichen auentypischen Biotopstrukturen und Lebensgemeinschaften, insbesondere · zur Erhaltung und Entwicklung der Rheinaue wegen ihrer Bedeutung für den internationalen, nationalen und landesweiten Biotopverbund · zur Erhaltung und Entwicklung der Auenlandschaft und der natürlichen Überflutungsdynamik des Rheins · zur Erhaltung und Entwicklung des Rheins mit Schlammbänken und einjähriger Vegetation (3270), insbesondere naturnaher Strukturen der schlammigen, teils sandig-kiesigen Flussufer einschließlich der ufernahen Wasserbereiche mit ihrer typischen Fauna und Flora - insbesondere auch als Lebensstätte für den Flussregenpfeifer sowie als Ruhezone für Wanderfische der Arten Maifisch, Weißflossiger Gründling, Flussneunauge, Lachs, Steinbeißer, Groppe, Meerneunauge und Rapfen · zur Erhaltung und Entwicklung der Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (91E0, Prioritärer Lebensraum) mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder und -gebüsche sowie feuchter Hochstaudenfluren · zur Erhaltung und Entwicklung der Rheinaue mit ihren Grünlandflächen als Lebensraum für Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach der FFH-Richtlinie* bzw. für Arten der Vogelschutzrichtlinie wie Teichrohrsänger, Eisvogel, Spießente, Löffelente, Krickente, Knäkente, Blässgans, Saatgans, Wiesenpieper, Rohrdommel, Nonnengans, Flussregenpfeifer, Trauerseeschwalbe, Rohrweihe, Bekassine, Uferschnepfe, Wanderfalke, Gänsesäger, Nachtigall, Großer Brachvogel, Fischadler, Schwarzmilan, Wiesenweihe, Goldregenpfeifer, Pirol, Schwarzkehlchen, Kampfläufer, Bruchwasserläufer, Dunkelwasserläufer, Tüpfelsumpfhuhn, Grünschenkel, Rotschenkel, Flussseeschwalbe, Bruchwasserläufer, Waldwasserläufer und Kiebitz sowie weiterer gefährdeter Tier- und Pflanzenarten (z.B. Fledermäuse in der ehemaligen Eisenbahnbrücke bei Fort Blücher) · zur Erhaltung , Wiederherstellung und Entwicklung auentypischer Feuchtbiotope als Lebensräume von Wat-, Wasser- und Wiesenvögeln, insbesondere von an schlammige und sandig-kiesige Flussufer sowie Feuchtgrünland gebundene Vogelarten · zur Erhaltung und Entwicklung der gut ausgeprägten Gehölzstrukturen wie Hecken, Baum-, Gehölzreihen und Feldgehölze als Lebensräume von an Hecken und Gebüsche gebundene Vogelarten · zur Erhaltung und Entwicklung der wertvollen Einzelbiotope, insbesondere der Still-, Flachgewässer und Blänken, mit ihren charakteristischen Lebensraumtypen. b) aus landeskundlichen, naturgeschichtlichen und erdgeschichtlichen Gründen, insbesondere wegen der Bedeutung der natürlich gewachsenen Auenböden und des auentypischen Kleinreliefs. c) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit der typischen, reich strukturierten Auenlandschaft mit ihrem auentypischen Kleinrelief. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Wesel_Karte 2.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Wesel_Karte 1.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Wesel_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1988, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Wesel (2009-04-27)( Bem.: Neuaufstellung (kooperative LP)) LP Wesel alt (1988-07-21) LP Wesel alt (2003-10-23)( Bem.: 3.+5. Aenderung (Offenlage)) LP Wesel alt (2005-09-02)( Bem.: 3.+5. Aenderung) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Das NSG besteht im wesentlichen aus einer etwa 35 ha umfassenden kolkartigen stark verlandeten Abgrabung am linksrheinischen Ufer. Aufgrund des Lebensraumkomplexes aus Weichholzauenwäldern, Uferpioniervegetation und dem dynamischen Gewässer mit vom Fluss abgelagerten Sandfeldern in Ufernähe. Das Naturschutzgebiet ist als FFH- Gebiet "Rheinvorland bei Perrich" (DE-4305-303) gemeldet und ist Teil des nach der Vogelschutz-Richtlinie gemeldeten Vogelschutzgebietes "Unterer Niederrhein" (DE-4203-401) sowie Teil des Feuchtgebietes von internationaler Bedeutung "Unterer Niederrhein" gemäß "Ramsar-Konvention" dig. Abgrenzung im Juli 2010 vom Kreis uebernommen.Dig. Abgrenzung im Juni 2023 vom Kreis uebernommen. LAGERegierungsbezirk: Düsseldorf Kreis: Wesel Gemeinde(n): Wesel öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 4979444 Edate: 20230711 |